E-Rechnungsverordnung (ERechV)

 

Ab dem 01. Januar 2025 wird in Deutschland eine bedeutende Erweiterung der E-Rechnungspflicht in Kraft treten. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) auf den B2B-Bereich ausgeweitet wird. Das bedeutet, dass ab diesem Datum Unternehmen untereinander elektronische Rechnungen ausstellen müssen. Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden, beispielsweise in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung.

Bereits seit 2016 setzen wir die Anforderungen an die E-Rechnung konsequent um. Als eines der ersten Unternehmen haben wir uns bewusst für das ZUGFeRD-Format entschieden.

Dieses Format ermöglicht es uns, strukturierte Rechnungen zu erstellen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch flexibel und zukunftssicher sind. ZUGFeRD bietet die ideale Kombination aus maschinenlesbaren Daten und einer visuell lesbaren Rechnung im PDF-Format.

Das bedeutet für unsere Kunden:
Weniger Verwaltungsaufwand, automatisierte Prozesse und schnellere Bearbeitungszeiten. Gleichzeitig bleibt die Rechnung jederzeit einfach und übersichtlich nachvollziehbar.

Dass wir bereits so früh auf die Anforderungen der E-Rechnung reagiert haben, zeigt unser Engagement, Ihnen innovative und effiziente Lösungen anzubieten. Wir sehen uns nicht nur als den führenden Anbieter für die qualitative Wiederaufbereitung von Tonerkassetten, sondern als zukunftsorientierter Partner, der proaktiv auf Veränderungen reagiert und stets bestrebt ist, Ihnen den besten Service zu bieten. Sollten Sie Fragen zum Thema E-Rechnung oder ZUGFeRD haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.